Ich fasse meine Idee aus folgender Motivation heraus kurz Zusammen: Manager verdienen zu viel. Diese bereichern sich am kleinen Mann. Das ist unsozial, ja ich würde sagen asozial. Selbstverständlich sind Manager Unternehmer und bewegen sich im "erlaubten Spektrum", wenn der eigene Mitarbeiter die Drecksarbeit erledigt für 1200€ Brutto im Monat und man selbst als Konzernboss täglich Säcke voll mit Geld nach Hause im LKW bringt... Ich denke meine Motivation ist jetzt klar.
Folgende Politischen Grundgedanken liegen mir vor:
- Es gibt einen Gesetzlichen Mindestlohn von 9,35€ Brutto in Deutschland (Stand: 01.04.2020)
- Ein Mensch kann nicht unendlich viel Arbeiten
- Ein "Manager" kann nicht 10.000 fach bessere und effektivere Arbeit als der "schwächste" Arbeiter in einem / seinem Unternehmen leisten.
- Der Tag hat 24 Stunden. Das Jahr hat 365 Tage (in der Regel). Jedenfals 360 Tage rein buchalterisch betrachtet.
Kommen wir zu meinen Grundparametern, meinen Grundbehauptungen:
- Niemand hat es unter den derzeit geltenden marktwirtschaftlichen Bedingungen (Wenn man sich die Frage stellt: "Was ist ein Euro Wert und was kann man dafür kaufen?") verdient, ein größeres Einkommen als 2 Millionen Euro im Jahr zu verdienen.
- Das Verhältnis zwischen den Ärmsten und den Reichen darf nicht weiter auseinander driften.
Faktorisierung um einen Gesetzentwurf namens "Unternehmerischer Mindeslohn" auf die Beine zu stellen:
Wenn man von den 2 Millionen Euro und dem Mindeslohn ausgeht, könnte man gesetzlich folgende Berechnung ansetzen:
Faktor des Unternehmerischen Mindeslohns x Gesetzlicher Mindeslohn = Höchstgrenze des Unternehmerischen Lohns ohne 100% Versteuerung
Wenn man diese Formel mit Zahlen einsetzt erhält man folgenden Faktor (wir gehen mal davon aus, dass per Gesetz ein Faktor von 200.000 festgesetzt wurde):
200.000 x 9,35€ = 1.870.000 €
Wichtige Feststellung (Parameter): Wenn ein Unternehmer mehr als 1.870.000€ pro Jahr verdient, muss er jeden Euro über diesem Betrag zu 100% an den Fiskus abgeben!
Koppelung von Gesetzlichen Mindeslohn, Unternehmerischem Mindeslohn (das ist der Lohn der Mitarbeiter eines Unternehmers)
Jetzt wird es interessant für den Unternehmer und den Arbeitnehmer! Hier kommt jetzt das Thema Gerechtigkeit (Achtung!):
Wenn der Unternehmer sich selbst mehr auszahlen möchte, dann muss er mehr als den Gesetzlichen Mindeslohn in seinem Unternehmen bezahlen. Und zwar zählt hier der niedrigste im ganzen Unternehmen ausgezahlte Lohn! Hiervon betroffen sind auch Subunternehmer! Jedes Unternehmen muss per Gesetz in seiner Jährlichen Bilanz den niedrigsten ausgezahlen Lohn an seine Mitarbeiter in €/Stunde angeben. Hierbeit zählt eine Monatliche ABrechnung, keine Durschnitswerte über das Jahr!
Also passiert jetzt folgendes: Wenn der Unternehmer mehr als die gesetzlich geregelten 1.870.000€ auf sein Konto auszahlen möchte, dann muss er in seinem Unternehmen den Unternehmerischen Mindeslohn einführen. Dabei gilt: Unternehmerischer Mindeslohn > Gesetzlicher Mindeslohn.
Hierbei ergibt sich für den Unternehmer folgene Berechnung, wenn er sich am Ende des Jahres zum Beispiel 7.000.000€ auszahlen möchte:
Faktor des unternehmerischen Lohns x Unternehmerischer Mindestohn = Unternehmerischer Lohn
Beispielrechnung:
200.000 x 35,00€ = 7.000.000€
Na wer hat es bemerkt? Ja richtig! Der Unternehmer muss jedem seiner Mitarbeiter MINDESTENS 35,00€/Stunde Brutto zahlen, wenn er selbst 7.000.000€ am Ende des Jahres auf seinem Konto sehen möchte!
Umgekehrt kann man das natürlich auch berechnen:
Mindeslohn des Arbeitnehmers in einem Unternehmen = Höchstes Managergehalt / Faktor des unternehmerischen Mindeslohns
35,00€ = 7.000.000€ / 200.000
Was muss der Gesetzgeber tun?
- Er muss den Faktor festlegen
- Er muss den gesetzlichen Mindestlohn mit dem unternehmerischen Mindeslohn unzertrennbar verknüpfen
- Er muss höhere Gewinn-Auszahlungen als die des zulässigen unternehmerischen Mindeslohns zu 100% versteuern
- Er muss den Unternehmer verpflichen die Höhe des höchsten Managergehaltes und den niedrigsten Mindeslohn im Unternehmen anzugeben. So kann jeder Mitarbeiter seinen Lohn in der Bilanz des Unternehmens prüfen und ggf. Ansprüche an den Unternehmer stellen.